Die kirchenmusikalische Ausbildung im Dekanat Schwarzwald-Baar
Überblick über die kirchenmusikalische Ausbildung im Dekanat Schwarzwald-Baar. Angeboten werden die C-Ausbildung, Kinderchorleitung, Orgelunterricht und Kantorenschulung. Lehrinhalte umfassen Liturgie, Gesang, Chorleitung, Orgelspiel und Musiktheorie.
C-Ausbildung
In der Erzdiözese Freiburg bestehen Lehrgänge, in denen man eine breite kirchenmusikalische Ausbildung für den nebenberuflichen Dienst erwerben kann („C-Ausbildung“).
Die C-Ausbildung erfolgt in den Fächern: Liturgik – Singen und Sprechen – Deutscher Liturgiegesang – Gregorianischer Choral – Chorleitung – Liturgisches Orgelspiel – Orgelliteraturspiel – Klavierspiel – Tonsatz – Gehörbildung – Chorpraktisches Klavierspiel – Musikgeschichte – Orgelkunde.
Die Ausbildung dauert (je nach Vorbildung) zwei bis drei Jahre. Sie wird mit der C-Prüfung abgeschlossen und ist eine Qualifikation für den nebenberuflichen eigenverantwortlichen Dienst als Organist/in und Chorleiter/in in einer katholischen Kirchengemeinde. Dieser Abschluss wird in allen deutschen Diözesen anerkannt, indem vergütungsmäßig die für diese Qualifikation vorgesehene Honorierung zur Anwendung kommt.
Für die Ausbildung ist das Amt für Kirchenmusik verantwortlich. Der Unterricht wird dezentral von den Bezirkskantoren und weiteren Lehrkräften erteilt. Das Ausbildungsjahr beginnt jeweils am 1. Dezember und endet am 30. November. Die Ferien richten sich nach der Ordnung für allgemeinbildende Schulen in Baden-Württemberg.
Das Mindestalter bei Ausbildungsbeginn ist 15 Jahre. Beim Abschluss muss das 18. Lebensjahr vollendet sein.
Weitere Informationen
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Kirchenmusikalische C-Ausbildung (PDF):
Ausbildungsordnung
Prüfungsordung
Ausbildungsordnung
Prüfungsordung
Erfahren Sie in unserem Kombi-Flyer (PDF) mehr über unsere Ausbildungsformate:
Zum Flyer
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Kinderchorleitung
Ein Zweig dieser Ausbildung zum nebenberuflichen Kirchenmusiker ist der zweijährige Lehrgang der Kinderchorleitung mit qualifiziertem Einzel- und Gruppenunterricht. Hier sind das sichere Spielen eines Harmonie- oder Melodieinstrumentes, eine gut geführte Sprech- und Gesangsstimme und Notenkenntnisse erforderlich.
Das Mindestalter bei Ausbildungsbeginn ist 15 Jahre. Beim Abschluss muss das 18. Lebensjahr vollendet sein.
Weitere Informationen
Informationsblatt Kinderchorleitung (PDF):
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Orgelunterricht
Alternativ oder auch als Vorbereitung zur C-Ausbildung gibt es die Möglichkeit, Unterricht in den Fächern Orgel bzw. Chorleitung zu erhalten.
Gerade für nebenamtliche Organisten, denen die C-Ausbildung zu umfangreich ist, ist dieses Angebot ideal. Es umfasst wöchentlichen Orgelunterricht in Literaturspiel und liturgischem Orgelspiel. Grundsätzlich sind für das Erlernen des Orgelspiels solide Fähigkeiten im Klavierspiel erforderlich.
Das Mindestalter bei Ausbildungsbeginn ist 12 Jahre.
Auch für Senioren
Vor allem mit dem letzteren Angebot sind Organistinnen und Organisten der mittleren und älteren Generation angesprochen, die seit vielen Jahren ihren Dienst an einer Kirchengemeinde tun und einfach mal wieder ihr Orgelspiel auffrischen wollen.
Weitere Informationen
Ordnung Kirchenmusikalischer Unterricht (PDF):
Zur Ordnung
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Zum Flyer
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Weitere Informationen
Ordnung Vorsingen im Gottesdienst (PDF):
Zur Ordnung
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Info-Film zur Kirchenmusikalischen Ausbildung
Sie spielen ein Instrument und/oder singen gerne und möchten Ihre musikalischen Fähigkeiten in einer Gemeinde einsetzen? Das Amt für Kirchenmusik der Erzdiözese Freiburg bietet vielfältige Ausbildungsangebote, die auf Ihre Vorbildung abgestimmt sind und Sie individuell fördern!
Ansprechpartner
Frank Rieger
Kantor an den Stadtkirchen Bräunlingen & Furtwangen
Tel: 0771 15891984 | frank_rieger@hotmail.com
Kantor an den Stadtkirchen Bräunlingen & Furtwangen
Tel: 0771 15891984 | frank_rieger@hotmail.com
